BS-CONSULT arbeitet (bis Stand 2010) gemäß der angewandten Philosopie mit einer Vielzahl von Partnern zusammen - sofern dies aus Projektgründen nützlich und sinnvoll ist. Unterschieden können hierbei v.a. zwei Gruppen von Partnern werden: Dienstleistungspartner und Technologiepartner
Dienstleistungspartner
Technologiepartner
Partnerbeispiele ... |
||||||
![]() ![]() ![]() |
||||||
Der Lehrstuhl für Marketing der Universität Potsdam (Prof. Dr. I. Balderjahn) vertritt insbesondere die Forschungs- und Arbeitssschwerpunkte Innovations- und Dienstleistungsmarketing, Nachhaltiges Marketing/Nachhaltiges Management, Methoden der Marktforschung, Konsumentenverhalten. Weitere Forschungsgebiete liegen im Bereich des internationalen sowie des Standort- und Regionenmarketing: http://www.uni-potsdam.de/u/ls_marketing |
||||||
|
||||||
|
||||||
|
||||||
|
||||||
|
||||||
|
||||||
|
||||||
|
||||||
|
||||||
|
||||||
|
||||||
|
||||||
Rechtshinweis: 1. Urheber- und Kennzeichenrecht 2. Verweise, Links und Markenzeichen Distanzierung: Hiermit kündigen wir ausdrücklich an, dass wir keinerlei Einfluss auf die nachhaltige Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Daher distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage inklusive aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner bzw. Buttons führen. Ebenso sind alle Produktbezeichnungen, Warenzeichen, Schriftarten, Firmennamen und Logos Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen ihrer jeweiligen Eigentümer. Sollten Sie annehmen, dass die BS-CONSULT auf einer ihrer Webseiten eines Ihrer Schutzrechte verletze, geben Sie uns bitte umgehend per E-Mail oder Fax Bescheid, damit wir die Angelegenheit sofort prüfen und gegebenenfalls Abhilfe schaffen können. So ist es uns möglich, schneller zu reagieren, als wenn Sie einen Anwalt einschalten und uns eventuell auch noch eine Abmahnung zusenden. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. 3. Rechtswirksamkeit |
||||||